MARKENRECHT UND KLAGEARTEN

I. Einleitung


II. Verletzung des Markenrechts

1. Unerlaubte Verwendung der Marke

2. Nachahmung der Marke

3. Verwendung der Marke oder eines ähnlichen Zeichens

Voraussetzung für eine Klage ist, dass eine Nachahmung vorliegt und der Täter um die Fälschung wusste oder hätte wissen müssen. Außerdem muss ein wirtschaftlicher Verkehr mit diesen Waren stattgefunden haben.

4. Unerlaubte Erweiterung oder Übertragung von Lizenzrechten


III. Fazit

1. Zivilrechtliche Klagen

Zudem kann eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben werden, um festzustellen, dass keine Verletzung vorliegt oder dass keine Rechte Dritter an der Marke bestehen.

Gegebenenfalls können auch einstweilige Verfügungen beantragt werden – z. B. zur Unterbindung der Verletzung oder zur Beschlagnahme der Waren.

2. Strafrechtliche Klagen


Av. Sinem Orhan (Dipl.-Jur.)

Av. Anıl Coşkun, LL.M. (Mainz)

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Tel: +90 553 308 80 69

Avukat – Türkischer Rechtsanwalt bei ANC Partners Law Firm

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