MARKENRECHT UND KLAGEARTEN
I. Einleitung
II. Verletzung des Markenrechts
1. Unerlaubte Verwendung der Marke
2. Nachahmung der Marke
3. Verwendung der Marke oder eines ähnlichen Zeichens
Voraussetzung für eine Klage ist, dass eine Nachahmung vorliegt und der Täter um die Fälschung wusste oder hätte wissen müssen. Außerdem muss ein wirtschaftlicher Verkehr mit diesen Waren stattgefunden haben.
4. Unerlaubte Erweiterung oder Übertragung von Lizenzrechten
III. Fazit
1. Zivilrechtliche Klagen
Zudem kann eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben werden, um festzustellen, dass keine Verletzung vorliegt oder dass keine Rechte Dritter an der Marke bestehen.
Gegebenenfalls können auch einstweilige Verfügungen beantragt werden – z. B. zur Unterbindung der Verletzung oder zur Beschlagnahme der Waren.
2. Strafrechtliche Klagen
Av. Sinem Orhan (Dipl.-Jur.)
Av. Anıl Coşkun, LL.M. (Mainz)
info@anil-coskun.com
Tel: +90 553 308 80 69
Avukat – Türkischer Rechtsanwalt bei ANC Partners Law Firm
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